S1.3 - Bolognaprozess und Bachelor-/Masterabschlüsse: Worauf müssen sich Unternehmen einstellen?

Event
SENSOR+TEST Conferences 2009
2009-05-26 - 2009-05-28
Congress Center Nürnberg
Band
Proceedings SENSOR 2009, Volume I
Chapter
S1 - Hochschulausbildung / Weiterbildung: Perspektiven für Unternehmen
Author(s)
G. Gerlach - Technische Universität Dresden, Dresden, Deutschland, M. Schanz - VDE, Frankfurt am Main, Deutschland
Pages
341 - 344
DOI
10.5162/sensor09/v1/s1.3
ISBN
978-3-9810993-4-8
Price
free

Abstract

1999 wurde die "Bologna-Erklärung" von einem Großteil der europäischen Bildungsminister mit dem Ziel unterzeichnet, einen international wettbewerbsfähigen, europäischen Hochschulraumes bis zum Jahre 2010 zu schaffen. Mit der generellen Einführung eines zweigliedrig gestuften Studiensystems sollten entsprechend gestufte Abschlüsse verständlicher und besser vergleichbar und so die Mobilität von Studierenden und Arbeitnehmern unterstützt werden. Die Berechnung des Studieraufwandes von Lehrveranstaltungen auf der Basis von sogenannten ECTS-Punkten, die Beschreibung von Studienzielen und Lehrinhalten in "Diploma Supplements" und Modulbeschreibungen sollten zu einer besseren Möglichkeit der Anerkennung von Studienleistungen an anderen in- und ausländischen Hochschulen führen. Prinzipiell wurde allerdings nicht angestrebt, eine Gleichheit der Abschlüsse der beteiligten Länder herbei zu führen.
Die Umsetzung dieser Zielstellung hat nun zu einer tiefgreifenden Umgestaltung der Studiengangslandschaft an den deutschen Hochschulen geführt. Ein großer Teil der Diplomstudiengänge in den Ingenieurwissenschaften ist bereits auf das gestufte konsekutive System umgestellt worden, wobei die beiden Stufen als Bachelor- und Master-Studium bezeichnet werden. Im Bologna-Prozess selbst wird dabei nur von „First Cycle“ und „Second Cycle“ gesprochen. Die neu eingeführten, gestuften Abschlüsse tragen nicht in allen Ländern die Bezeichnungen „Bachelor“ und „Master“ (typischerweise mit der
Ergänzung „of Engineering“ oder „of Science“). Daneben ist die Umstellung mit der Modularisierung der Lehreinheiten, mit der Vergabe von Leistungs- bzw. ECTS1-Punkten und mit einer Orientierung auf ein zu definierendes Ziel des Studiums (Outcome-Orientierung) verbunden. Zur Sicherung einer bestimmten Mindestqualität und der Studierbarkeit in der Regelstudienzeit sind diese Studiengängen regelmäßig aller fünf Jahre auf Grundlage einer „Peer Group“-basierten Begutachtung von Akkreditierungsagenturen zu akkreditieren.

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